Kraftfahrer, die mit gefährlichen Gütern unterwegs sind, benötigen hierzu eine notwendige Einweisung oder sogar Schulung nach ADR.
Folgende Schulungen bieten wir Ihnen an:
ADR-BASISKURS
Hier werden alle Fahrer, die erstmalig Gefahrgut in Versandstücken oder Schüttgüter transportieren geschult. Am Ende der Schulung wird eine Prüfung abgelegt. Nach bestehen der Prüfung erhalten Sie den Schulungsnachweis. Dieser ist 5 Jahre gültig.
Auffrischungsschulung
Spätestens mit Ablauf der 5 Jahre muss ein Auffrischungskurs absolviert werden, denn die Gültigkeit endet mit Ablauf des angegebenen Datums. Bereits 12 Monate vor Ablauf der Gültigkeit kann bereits eine Auffrischungsschulung besucht werden. Diese neue Gültigkeit beginnt erst nach Ablauf des Schulungsnachweises.
Für Flüssigkeiten und Gase bestimmter Art und Menge wird eine weitere Schulung notwendig. Auch diese endet mit einer Prüfung. Auch dieser Schulungsnachweis hat eine Gültigkeit von 5 Jahren.
Termine finden Sie im Anschluss oder informieren Sie sich in unseren Filialen.