Du bist nicht ganz sicher, was ein Autoführerschein genau beinhaltet? Du weißt nicht, ob du damit auch Roller fahren darfst? Und was ist eigentlich mit Anhängern?
Um genau diese Fragen zu klären, haben wir dir hier eine Übersicht der Fahrerlaubnisklassen zusammengestellt.
Bitte einfach auf die Klasse klicken. Viel Spaß beim Stöbern!
Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern 3500 kg zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht überschritten wird).
Mindestalter: 18, 17 Jahre beim begleiteten Fahren
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung
eingeschlossene Klassen: L, AM
Übungsstunden: nach Bedarf
Überlandfahrt: 5
Autobahnfahrt: 4
Dunkelfahrt: 3
Theorie/Doppelstunden á 90 Minuten
bei Ersterteilung: 12
bei Erweiterung: 6
Zusatzstoff: 2
Lichtbild
Sehtest
Erste-Hilfe-Kurs
Nachweis über Tag und Ort der Geburt
Die Fahrerlaubnis der Klasse B kann mit der Schlüsselzahl 96 erteilt werden für Fahrzeugkombinationen bestehend aus einem Kraftfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 3500 kg überschreitet, aber 4250 kg nicht übersteigt.
Mindestalter: 18, 17 Jahre im begleiteten Fahren
Ausbildung: Fahrerschulung Theorie + Praxis
Prüfung: Keine
Vorbesitz: Klasse B
Theorie: 2,5 x 60 Min.
Praktische Übung: 3,5 x 60 Min.
Fahrpraktische Übungen: 1 x 60 Min.
Passbild
Spaß und gute Laune
Krafträder:
Passbild
Spaß und gute Laune
Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers 3500 kg nicht übersteigt. Max. zG der Kombination: 7 t
Mindestalter: 18, 17 Jahre beim begleiteten Fahren
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung
eingeschlossene Klassen: L, AM
Übungsstunden: nach Bedarf
Überlandfahrt: 3
Autobahnfahrt: 1
Dunkelfahrt: 1
Lichtbild
Sehtest
Erste-Hilfe-Kurs
Nachweis über Tag und Ort der Geburt
Zwei- und Dreirädrige Kleinkrafträder sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge; max. 45 km/h bbH; Elektromotoren bis 4 KW, Verbrennungsmotor bis 50 ccm Hubraum
Mindestalter: 15
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorierüfung und praktische Prüfung
Übungsstunden: nach Bedarf
Theorie/Doppelstunden á 90 Minuten
bei Ersterteilung: 12
bei Erweiterung: 6
Zusatzstoff: 2
Lichtbild
Sehtest
Erste-Hilfe-Kurs
Nachweis über Tag und Ort der Geburt
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/ kg nicht übersteigt.
Mindestalter: 16
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung
eingeschlossene Klassen: AM
Übungsstunden: nach Bedarf
Überlandfahrt: 5
Autobahnfahrt: 4
Dunkelfahrt: 3
Theorie/Doppelstunden á 90 Minuten
bei Ersterteilung: 12
bei Erweiterung: 6
Zusatzstoff: 4
Lichtbild
Sehtest
Erste-Hilfe-Kurs
Nachweis über Tag und Ort der Geburt
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,2 kW/kg nicht übersteigt.
Mindestalter: 18
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung
eingeschlossene Klassen: A1, AM
Übungsstunden: nach Bedarf
Überlandfahrt: 5
Autobahnfahrt: 4
Dunkelfahrt: 3
Theorie/Doppelstunden á 90 Minuten
bei Ersterteilung: 12
bei Erweiterung: 6
Zusatzstoff: 4
Lichtbild
Sehtest
Erste-Hilfe-Kurs
Nachweis über Tag und Ort der Geburt
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von mehr als 15 kW
Mindestalter: 24 Jahre (Direkterwerb), 20 Jahre (Stufenerwerb), 21 Jahre (für Trikes)
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung
eingeschlossene Klassen: A1, AM
Übungsstunden: nach Bedarf
Überlandfahrt: 5
Autobahnfahrt: 4
Dunkelfahrt: 3
Theorie/Doppelstunden á 90 Minuten
bei Ersterteilung: 12
bei Erweiterung: 6
Zusatzstoff: 4
Lichtbild
Sehtest
Erste-Hilfe-Kurs
Nachweis über Tag und Ort der Geburt
Land- oder forstwirtschaftliche genutzte Zugmaschine ≤ 40 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit; mit Anhängern ≤ 25 km/h; selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler und andere Flurförderzeuge (auch mit Anhänger) mit bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit ≤ 25 km/h
Mindestalter: 16
Ausbildung: Theorie
Prüfung: Theorieprüfung
Theorie/Doppelstunden á 90 Minuten
bei Ersterteilung:12
Zusatzstoff: 2
Lichtbild
Sehtest
Erste-Hilfe-Kurs
Nachweis über Tag und Ort der Geburt
Land- oder forstwirtschaftliche genutzte Zugmaschine ≤ 60 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, bei Fahrern unter 18 Jahren: ≤ 40 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit; land- oder forstwirtschaftl. genutzte selbstfahrende Arbeitschmaschinen ≤ 40 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit.
Mindestalter: 16
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung
eingeschlossene Klassen: L, AM
Theorie/Doppelstunden á 90 Minuten
bei Ersterteilung:12
bei Erweiterung: 6
Zusatzstoff: 6
Lichtbild
Sehtest
Erste-Hilfe-Kurs
Nachweis über Tag und Ort der Geburt
Mit dem LKW-Führerschein der Klasse C1 darfst du leichtere Nutzfahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von über 3.5 - 7.5 Tonnen fahren. Das Fahrzeug darf dabei höchstens 8 Sitzplätze haben.
Die C1E-Klasse erlaubt dir, zu dem Fahrzeug der Klasse C1 einen Anhänger mit einem Gewicht von mehr als 750kg mitzuführen. Insgesamt können 12 Tonnen bewegt werden.
Wer den Führerschein C1/C1E gewerblich nutzen möchte, der benötigt für den Güterkraftverkehr die sogenannte beschleunigte Grundqualifikation.
Die Anzahl der Fahrstunden (Übungsfahrten) ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Sie passt sich deinem individuellen Leistungsstand an.
Übungsfahrten: Hier lernst du den richtigen Umgang mit dem Fahrzeug. Unter anderem:
Sonderfahrten: Die Anzahl ist vorgeschrieben
Theorie:
Für die Klasse C1E ist keine Theorieausbildung vorgesehen.
Lichtbild
augenärztliches Gutachten
ärztliche Bescheinigung
Erste-Hilfe-Kurs
Personalausweis
Kopie des vorhandenen Führerscheins
Kraftwagen über 3,5 t zG; Anhänger bis 750 kg zG
Mindestalter: 21
Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung
Vorbesitz: Klasse B
eingeschlossene Klassen: C1, B, L, AM
Geltungsdauer: 5 Jahre
Übungsstunden: nach Bedarf
Überlandfahrt: 5
Autobahnfahrt: 2
Dunkelfahrt: 3
Theorie/Doppelstunden á 90 Minuten
bei Erweiterung: 6
Zusatzstoff: 10
Lichtbild
augenärztliches Gutachten
ärztliche Bescheinigung
Erste-Hilfe-Kurs
Personalausweis
Kopie des vorhandenen Führerscheins
Kraftwagen über 3,5 t zG; Anhänger über 750 kg zG
Mindestalter: 21
Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung
Vorbesitz: C
eingeschlossene Klassen: C1E, BE, T
Geltungsdauer: 5 Jahre
Übungsstunden: nach Bedarf
Überlandfahrt: 5
Autobahnfahrt: 2
Dunkelfahrt: 3
Theorie/Doppelstunden á 90 Minuten
Grundstoff: 6
Zusatzstoff: 4
Lichtbild
augenärztliches Gutachten
ärztliche Bescheinigung
Erste-Hilfe-Kurs
Personalausweis
Kopie des vorhandenen Führerscheins
Hafenstraße 69
48432 Rheine
Anmeldung:
Nach Vereinbarung
Bahnhofstraße 32
48499 Salzbergen
Anmeldung:
Mo, Mi, Do von 15 - 18 Uhr
Ludgeristr. 63
48429 Rheine
Anmeldung:
Mo - Fr von 15 - 18 Uhr
Unterrichtszeiten: Einmal pro Monat Blockunterricht
Lindenstraße 86-88
48431 Rheine
Anmeldung:
Di, Mi, Do von 15 - 18 Uhr