Der Weiterbildungslehrgang umfasst 5 Module, wobei jedes Modul in einem Fünf-Jahres-Zyklus jeweils einmal nachzuweisen ist.
Eine wirtschaftliche Fahrweise wirkt kostenreduzierend. Nicht nur durch geringeren Kraftstoffverbrauch, sondern auch durch geringeren Verschleiß. Mit Eco-Trainings können diese Einsparungen realisiert werden
Inhalte:
Kenntnisse zu den allgemeinen und sozialrechtlichen Vorschriften sind Voraussetzung um rechtlich auf dem aktuellen Stand zu sein. Sie sind auch wichtig um im Interesse des Fahrers Gefahren zu senken.
Inhalte:
Die ständige Weiterentwicklung der Fahrzeugelektronik und Sicherheitstechnik in Kraftfahrzeugen, macht es für den Fahrer unumgänglich sich weiterzubilden. Kenntnisse über Sicherheitssysteme und Verhalten in Grenzsituationen werden hier behandelt.
Inhalte:
Auftreten, Kommunikation und Verhalten des Fahrers beeinflussen das Ansehen eines Unternehmens und dessen Erfolg. Das Modul zeigt mit Hilfe von zahlreichen Beispielen Möglichkeiten auf, wie der Fahrer aktiv dazu beitragen kann, dem Unternehmen ein positives Bild zu verleihen:
Unzureichende Ladungssicherung ist eine der Hauptursachen für schwerste Unfälle. Wie Fahrer ihre Ladungen richtig verladen und verzurren, erfahren Sie in diesem Modul.
Inhalte:
Unser Team besteht ausschließlich aus fachkundigen Kraftverkehrsmeistern mit langjähriger Erfahrung. Wir sprechen Ihre Sprache und wissen, dass eine praxisorientierte BKrFQG-Weiterbildung Ihnen langfristig mehr Nutzen bringt. Absolvieren Sie bei uns Ihre BKF-Fortbildung. Schließen Sie bei uns alle Module für Berufskraftfahrer-Weiterbildungen ab. Erhalten Sie durch unsere professionellen Weiterbildungsangebote die Schlüsselzahl 95 in Ihrem Führerschein!
Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C, CE,
1.1 Ziel: Kenntnis der Eigenschaften der kinematischen Kette für eine optimierte Nutzung, Drehmomentkurven, Leistungskurven, spezifische Verbrauchskurven eines Motors, optimaler Nutzungsbereich des Drehzahlmessers, optimaler Drehzahlbereich beim Schalten.
1.2 Ziel: Kenntnis der technischen Merkmale und der Funktionsweise der Sicherheitsausstattung des Fahrzeugs, um es zu beherrschen, seinen Verschleiß möglichst gering zu halten und Fehlfunktionen vorzubeugen, insbesondere:
Besonderheiten der Zweikreisbremsanlage mit pneumatischer
Übertragungseinrichtung, Grenzen des Einsatzes der Bremsanlagen und der Dauerbremsanlage, kombinierter Einsatz von Brems- und Dauerbremsanlage, bestes Verhältnis zwischen Geschwindigkeit und Getriebeübersetzung, Einsatz der Trägheit des Kraftfahrzeugs, Einsatz der Bremsanlagen im Gefälle, Verhalten bei Defekten.
1.3 Ziel: Fähigkeit zur Optimierung des Kraftstoffverbrauchs
Optimierung des Kraftstoffverbrauchs durch Anwendung der Kenntnisse gemäß den Nummern 1.1 und 1.2.
1.4 Ziel: Fähigkeit zur Gewährleistung der Sicherheit der Ladung unter Anwendung der Sicherheitsvorschriften und durch richtige Benutzung des Kraftfahrzeugs, insbesondere: bei der Fahrt auf das Kraftfahrzeug wirkende Kräfte, Einsatz der Getriebeübersetzung
entsprechend der Belastung des Kraftfahrzeugs und dem
Fahrbahnprofil, Berechnung der Nutzlast eines Kraftfahrzeugs oder einer
Fahrzeugkombination, Berechnung des Nutzvolumens, Verteilung der Ladung,
Auswirkungen der Überladung auf die Achse, Fahrzeugstabilität und Schwerpunkt,
Arten von Verpackungen und Lastträgern, Kenntnisse über die wichtigsten
Kategorien von Gütern, bei denen eine Ladungssicherung erforderlich ist, Feststell und
Verzurrtechniken, Verwendung der Zurrgurte, Überprüfung der
Haltevorrichtungen, Einsatz des Umschlaggeräts, Abdecken mit einer Plane und Entfernen der Plane.
2.1 Ziel: Kenntnis der sozialrechtlichen Rahmenbedingungen und Vorschriften für den
Güterkraftverkehr, insbesondere: höchstzulässige Arbeitszeiten in der Verkehrsbranche; Grundsätze, Anwendung und Auswirkungen der
Verordnungen (EWG) Nr. 3820/85 und Nr. 3821/85; Sanktionen für den Fall, dass der Fahrtenschreiber nicht benutzt, falsch benutzt oder verfälscht wird; Kenntnis der sozialrechtlichen Rahmenbedingungen für den Güterkraft oder Personenverkehr: Rechte und Pflichten der Fahrerinnen und Fahrer von Kraftfahrzeugen im Bereich der Grundqualifikation und der Weiterbildung.
2.2 Ziel: Kenntnis der Vorschriften für den Güterkraftverkehr, insbesondere:
Beförderungsgenehmigungen, Verpflichtungen im Rahmen der Musterverträge für die Güterbeförderung, Erstellen von Beförderungsdokumenten, Genehmigungen im internationalen Verkehr, Verpflichtungen im Rahmen des CMR (Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr), Erstellen des internationalen Frachtbriefs, Überschreiten der Grenzen, Verkehrskommissionäre, besondere Begleitdokumente für die Güter.
3.1 Ziel: Bewusstseinsbildung für Risiken des Straßenverkehrs und Arbeitsunfälle, insbesondere: Typologie der Arbeitsunfälle in der Verkehrsbranche,
Verkehrsunfallstatistiken, Beteiligung von Lastkraftwagen/Kraftomnibussen, menschliche, materielle und finanzielle Auswirkungen.
3.2 Ziel: Fähigkeit, der Kriminalität und der Schleusung illegaler Einwanderer vorzubeugen, insbesondere: allgemeine Information, Folgen für die Fahrerin oder den Fahrer von Kraftfahrzeugen, Vorbeugungsmaßnahmen, Checkliste für Überprüfungen, Rechtsvorschriften betreffend die Verantwortung der Unternehmer.
3.3 Ziel: Fähigkeit, Gesundheitsschäden vorzubeugen, insbesondere: Grundsätze der Ergonomie: gesundheitsbedenkliche Bewegungen und Haltungen, physische Kondition, Übungen für den Umgang mit Lasten, individueller Schutz.
3.4 Ziel: Sensibilisierung für die Bedeutung einer guten körperlichen und geistigen Verfassung, insbesondere: Grundsätze einer gesunden und ausgewogenen
Ernährung, Auswirkungen von, Arzneimitteln oder jedem Stoff, der eine
Änderung des Verhaltens bewirken kann, Symptome, Ursachen, Auswirkungen von Müdigkeit und Stress, grundlegende Rolle des Zyklus von Aktivität/Ruhezeit.
3.5 Ziel: Fähigkeit zu richtiger Einschätzung der Lage bei Notfällen
Verhalten in Notfällen: Einschätzung der Lage, Vermeidung von Nachfolgeunfällen,
Verständigung der Hilfskräfte, Bergung von Verletzten und Leistung erster Hilfe,
Reaktion bei Brand, Evakuierung von Bussen und Lastkraftwagen, Gewährleistung der Sicherheit aller Fahrgäste, Vorgehen bei Gewalttaten, Grundprinzipien für die Erstellung der einvernehmlichen Unfallmeldung.
3.6 Ziel: Fähigkeit zu einem Verhalten, das zu einem positiven Bild des Unternehmens in der Öffentlichkeit beiträgt, insbesondere: Verhalten des Fahrers und Ansehen des Unternehmens: Bedeutung der Qualität der Leistung der Fahrerin oder des Fahrers von
Kraftfahrzeugen für das Unternehmen, unterschiedliche Rollen der Fahrerin oder des Fahrers von Kraftfahrzeugen, unterschiedliche Gesprächspartner der
Fahrerin oder des Fahrers von Kraftfahrzeugen, Wartung des Fahrzeugs,
Arbeitsorganisation, kommerzielle und finanzielle Konsequenzen eines Rechtsstreits.
3.7 Kenntnis des wirtschaftlichen Umfelds des Güterkraftverkehrs und der Marktordnung, insbesondere: Kraftverkehr im Verhältnis zu bestimmten Verkehrsmitteln (Wettbewerb, Verlader) unterschiedliche Tätigkeiten im Kraftverkehr (gewerblicher Güterkraftverkehr,
Werkverkehr, Transporthilfstätigkeiten), Organisation der wichtigsten Arten von
Verkehrsunternehmen oder Transporthilfstätigkeiten, unterschiedliche Spezialisierungen (Tankwagen, Kühlwagen usw.), Weiterentwicklung der Branche (Ausweitung des Leistungsangebots, Huckepackverkehr, Subunternehmer usw.).
Samstag, 01. Mai 2021 09:00 Uhr - 16:30 Uhr → Erste Hilfe |
Samstag, 05. Juni 2021 09:00 Uhr - 16:30 Uhr → Erste Hilfe |
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Ludgeristr. 63
48429 Rheine
Unterrichtszeiten: Einmal pro Monat Blockunterricht
Anmeldung:
Mo - Fr 15 - 18 Uhr